Hilfeleitungen in Steuersachen durch einen Steuerberater müssen nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) abgerechnet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Gebührenordnung schreibt jedoch keine festen Honorare vor, sondern legt vielmehr Gebührenrahmen für die einzelnen Tätigkeiten fest. Innerhalb des Gebührenrahmens kann der Steuerberater sein Honorar festlegen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der im konkreten Fall erbrachten Leistungen.
Das erste Informationsgespräch ist in meiner Kanzlei kostenlos. Hier können Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen. Beratungsleistungen sind hierin jedoch nicht inbegriffen.
Alle Leistungen werden entsprechend der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet. Mit welchen Kosten Sie im Einzelfall rechnen können, teile ich Ihnen gerne vorab mit.
Eine gute Übersicht über Leistungen und Vergütungen von Steuerberatern bietet Ihnen die Steuerberaterkammer Brandenburg.